Wissenswertes

Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag 08.00 Uhr – 12.15 Uhr

Dienstag 08.00 Uhr – 12.15 Uhr

Mittwoch 08.00 Uhr – 12.15 Uhr

Donnerstag 08.00 Uhr – 12.15 Uhr

Telefon: 02065 – 76998
Fax: 02065 – 67319

Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: ggs.bergheimerstr@stadt-duisburg.de

Telefonnummer der Betreuung: 02065 – 839651

Unterrichtszeiten

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zur Schule kommt – nicht zu spät, aber auch nicht zu früh. Der Versicherungsschutz beginnt erst ab einer Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn.

Gong um 8.05 Uhr: Aufstellen auf dem Schulhof, Hereinführen in die Klassen

1.Stunde 8.10 Uhr – 8.55 Uhr

2.Stunde 8.55 Uhr – 9.40 Uhr

Hofpause 9.40 Uhr – 10.00 Uhr

Gong um 10.00 Uhr: Aufstellen auf dem Schulhof, Hereinführen in die Klassen

Frühstückspause in der Klasse
10.05 Uhr – 10.15 Uhr

3.Stunde 10.15 Uhr – 11.00 Uhr

4.Stunde 11.00 Uhr – 11.45 Uhr

Hofpause 11.45 Uhr – 12.00 Uhr

5.Stunde 12.00 Uhr – 12.45 Uhr

6.Stunde 12.45 Uhr – 13.30 Uhr

Pausen

In den Pausen können sich die Kinder im „Spielecontainer“ aus einem großen Angebot Spielmaterialien ausleihen. Zusätzlich finden sich auf unserem Schulhof unterschiedliche große fest installierte Spielgeräte.

Unterrichtsausfall

Sollte es durch das Fehlen eines Kollegen zu Unterrichtsausfall kommen, wird Ihr Kind auf keinen Fall nach Hause geschickt, bevor Sie benachrichtigt worden sind. Über Planänderungen werden Sie rechtzeitig informiert.

Sprechstunden der Lehrerinnen und Lehrer

Zweimal pro Jahr findet eine Elternsprechwoche statt, in der Sie sich zu vereinbarten Zeiten über Ihr Kind informieren können. Wenn Sie außerhalb der Sprechtage ein Gespräch wünschen, geben Sie Ihrem Kind bitte eine kurze Mitteilung mit oder vereinbaren Sie persönlich einen Termin.

Elternbesuch im Unterricht

Nach Absprache mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer können Sie am Unterricht Ihres Kindes teilnehmen.

Verhalten bei Erkrankung

Bitte benachrichtigen Sie uns, falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sie können dies telefonisch tun (sprechen Sie bitte auch auf den Anrufbeantworter) oder per E-Mail . Kann Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Ihr Kind darf erst dann wieder zur Schule kommen, wenn es frei von Läusen und Nissen ist.

Beurlaubungen

Beurlaubungen sind rechtzeitig vorher persönlich oder schriftlich bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer zu beantragen. Ein Schüler darf vor und im Anschluss an Ferien nicht beurlaubt werden. Nur in nachweislich dringenden Fällen kann eine Beurlaubung von der Schulleitung erteilt werden. Verbilligte Flugtarife zählen nicht zu den dringenden Fällen! (vgl.: Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 – BASS 12-52 Nr. 21)

Hausaufgaben/Lernzeiten

Seit dem 2. Halbjahr 2023/24 führen wir das Lernzeitkonzept an unserer Schule durch. Lernzeiten werden im Vormittagsbereich durchgeführt und ersetzen die Zeiten der schriftlichen Hausaufgaben zu Hause bzw. im Offenen Ganztag. Aufgaben wie Leseübungen, Kopfrechentraining, vorbereitende Hausaufgaben (z.B. Material für den Sachunterricht sammeln) liegen weiterhin in Elternhand. Lernzeiten ersetzen also die Zeiten der schriftlichen Hausaufgaben zu Hause bzw. im Offenen Ganztag. Aufgaben wie Leseübungen, Kopfrechentraining, vorbereitende Hausaufgaben (z.B. Material für den Sachunterricht sammeln) liegen weiterhin in Elternhand.

Lernzeiten ermöglichen:

– individuelles Fördern und Fordern,
– Hinführung und Unterstützung zum selbstständigen Arbeiten,
– gezielte Hilfestellung durch Lehrkräfte und Betreuungspersonal,
– „echte“ Einblicke für die Lehrkraft in den Lernstand des Kindes (die Eltern können nicht mehr korrigieren),
– Chancengleichheit für Kinder, die nicht im Ganztag sind oder die zu Hause aus den unterschiedlichsten Gründen nicht unterstützt werden können,
– das Einüben und Anwenden des Unterrichtsstoffes,
– eine intensivere Zusammenarbeit mit den Ganztagskräften, da sie in die Lernzeiten eingebunden werden,
– eine Entspannung der Hausaufgabensituation zu Hause.

Mit dem Auto zur Schule

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, achten Sie bitte auf die Tempo-30-Zone auf der Bergheimer Straße! Es wurde eine Elternhaltestelle eingerichtet, bitte nutze Sie sie, um Ihre Kinder ein- und aussteigen zu lassen. Das Befahren des Lehrerparkplatzes ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Um die Sicherheit Ihrer Kinder zu gewährleisten, bitten wir das Ordnungsamt und die Polizei hin und wieder um Kontrollen. Mit Schuljahresbeginn 2014/2015 finden Sie eine „Elternhaltestelle“ vor der Schule. Bitte nutzen Sie diese!

Mit dem Fahrrad zur Schule

Kinder der Klassen 2 bis 4 dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Kinder der Klasse 1 kommen bitte nur in Begleitung mit dem Rad zur Schule. Es dürfen nur Räder benutzt werden, die verkehrssicher sind. Wir überprüfen die Räder von Zeit zu Zeit und benachrichtigen Sie dann. Bitte denken Sie auch an einen Helm für Ihr Kind!

Fundsachen

Sollte Ihr Kind Kleidungsstücke, Turnbeutel o.ä. vermissen, sehen Sie bitte im Kellerbereich nach. Dort haben wir ein „Fundbüro“ eingerichtet. Nach den Elternsprechtagen und vor den Ferien werden die gefundenen Dinge regelmäßig zum Kaufhaus der Diakonie gebracht. Um Verwechslungen zu vermeiden, versehen Sie bitte Jacken, Turnbeutel, Farbkästen, Mäppchen… mit dem Namen Ihres Kindes.

Versicherung

Ihr Kind ist auf dem Schulweg und in der Schule versichert. Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen, so dass Sie einen Arzt aufsuchen müssen, werden die Kosten dafür vom Gemeindeunfallverband übernommen. In einem solchen Fall melden Sie den Unfall bitte umgehend bei uns. Sie erhalten dann einen Versicherungsschein, den Sie beim Arzt abgeben.

Wichtig ist, dass die Klassenlehrerin über einen Notfallbogen verfügt, in dem alle aktuellen wichtigen Telefonnummern angegeben sind, wie wir Sie im Notfall erreichen können. Diese Bögen werden immer am ersten Elternabend im Schuljahr ausgefüllt und abgegeben.

 

Sport / Schwimmen

An unserer Schule haben die Kinder in jedem Schuljahr mindestens zwei Sportstunden in unserer Sporthalle, die sich auf dem Schulgelände befindet. Im zweiten Halbjahr des dritten Schuljahres und im ersten Halbjahr des vierten Schuljahres gehen die Kinder zwei Stunden im Hallenbad Neuenkamp zum Schwimmen. Unsere Schule nimmt im Laufe des Schuljahres an Wettkämpfen teil, so z. B. an Leichtathletik- oder Fußballturnieren. Die Bundesjugendspiele finden seit dem Schuljahr 15/16 auf der Sportanlage des VFL Rheinhausen statt.

Schulbücher

Laut Lernmittelfreiheitsgesetz beteiligen Sie sich mit 16 € pro Schuljahr an den Kosten für die Schulbücher. Die Kinder erhalten hiervon Arbeitshefte, die zum Ende des Schuljahres verbraucht sind. Die anderen Schulbücher werden ausgeliehen. Daher bitten wir Sie darum, die Bücher einzubinden, damit sie am Ende des Schuljahres in einem ordentlichen Zustand weitergegeben werden können. Beschädigte Bücher müssen entsprechend ihres Alters von Ihnen ersetzt werden.

Leistungsbewertung

Für eine faire Leistungsbewertung sind uns folgende Aspekte wichtig …

  • Besprechung und Hilfen im Team
  • gemeinsame Klassenarbeiten
  • transparente Kriterien für die Anforderungen
  • SchülerInnen mit ihren Stärken und Schwächen zu sehen
  • durch differenzierte Aufgabenstellungen Erfolge für alle Kinder möglich zu machen
  • Berücksichtigung des relativen Lernzuwachses und der individuellen Anstrengungsbereitschaft
  • Berücksichtigung, ob die häusliche Unterstützung in die Leistung einfließen kann

Leistungsbewertung an unserer Schule soll bewirken, dass SchülerInnen und Eltern eine Rückmeldung über die geleistete Arbeit erhalten. SchülerInnen sollen Anerkennung erhalten und einen Ansporn sowie Hilfen zum Weiterlernen bekommen. Rückmeldungen und Hinweise zu Anforderungen sollen ihnen dabei helfen.

Leistungsbewertung soll bewirken, dass …

  •  Kinder ermutigt und gefördert werden.
  •  Kinder motiviert werden, zu lernen und sich anzustrengen.
  •  Kinder ihre eigenen Stärken erkennen.
  •  Kinder ein Feedback bekommen über das Erreichen eines Lernziels.
  •  Kinder ihre Talente erkennen, vervollkommnen und in die Gemeinschaft miteinbringen.

Wir bewerten SchülerInnenleistungen mit dem Ziel, den derzeitigen Leistungsstand zu ermitteln und Stärken und Schwächen eines/r SchülerIn zu erkennen und zu verbessern. Dafür geben wir Rückmeldungen über den jetzigen Leistungsstand.

Regelmäßige Leistungsbewertungen helfen uns, Anknüpfungspunkte für weitere Übung, bzw. die Arbeit an neuen Themen zu erhalten.

Wir bewerten SchülerInnenleistungen mit dem Ziel, dass die SchülerInnen lernen, eigene Leistungen einzuschätzen. Indem wir Leistungen bewerten, wollen wir das Selbstvertrauen unserer SchülerInnen stärken.

Leistungsbewertung bedeutet für uns …

  •  Ermutigung
  •  Ansporn zu weiteren Leistungen
  •  Förderung der Anstrengungsbereitschaft
  •  Anerkennung für Bemühen und Anstrengung
  •  Stärkung des Selbstwertgefühls
  •  die Ermittlung des Leistungsstands des Kindes
  •  Schwerpunkte im Unterricht
  •  Förderung

Leistungen zu bewerten bedeutet, dass wir nicht nur einzelne erbrachte Leistungen bewerten möchten, sondern den ganzen Lernprozess beobachten.

 

Leistungsbewertung bedeutet für uns

–         eine Unterstützung zur Formulierung der Zeugnisse

–         eine Grundlage für Elterngespräche im Hinblick auf die weiterführenden

           Schulen.

–         einen Ansatz, wo wir Schüler*innen fördern können (Differenzierung).

Eine objektive Leistungsbewertung erreichen wir durch einheitliche und verbindliche Teamabsprachen im Kollegium. Leistungsbewertung kombinieren wir mit der Arbeit mit den Arbeitsplänen und verwenden ein gleiches Bewertungssystem. Wir schreiben Parallelarbeiten. So erreichen wir Transparenz in der Leistungsbewertung.

Zeugnisse

  • In der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
  • Die Zeugnisse beschreiben in der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten. Die Zeugnisse in Klasse 3 enthalten zusätzlich Noten für die Fächer.
  • Die Zeugnisse in Klasse 4 enthalten nur Noten für die Fächer. Das Halbjahreszeugnis in der Klasse 4 beinhaltet zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung entsteht auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin und des Schülers unter Einbeziehung eines Beratungsgespräches mit Ihnen als Eltern.

Schullaufbahnberatung

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 melden Sie Ihr Kind an der weiterführenden Schule an. Um Sie hier zu beraten, gibt es an unserer Schule folgendes Vorgehen: Im Herbst (rechtzeitig vor den Tagen der offenen Tür der weiterführenden Schulen) findet ein Elternabend statt, auf dem Sie über die verschiedenen Schulformen der weiterführenden Schulen informiert werden. Auf dem ersten Elternsprechtag im Halbjahr besprechen Sie gemeinsam mit der Klassenlehrerin die bisherige Entwicklung Ihres Kindes und den aktuellen Leistungssand. Die Lehrerin teilt Ihnen dann mit,  für welche Schulform sie Ihr Kind geeignet hält. Sollte es dann noch weiteren Gesprächsbedarf geben, haben Sie dazu im Januar erneut die Gelegenheit auf einem Elternsprechtag nur für die vierten Schuljahre. Auf der Zeugniskonferenz entscheidet dann die Klassenkonferenz (alle Lehrerinnen, die in der betreffenden Klasse unterrichten) über die endgültige Empfehlung, die dann auf dem Halbjahreszeugnis erscheint.

Elternmitwirkung

Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. In der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch ihre beiden Vorsitzenden, die die Belange der Klasse innerhalb der Schule vertreten. In der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Sie wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene. Unsere Schulpflegschaftsvorsitzenden werden auf der ersten Schulpflegschaftsversammlung gewählt. In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten. Hier erhalten Sie weitere Informationen http://www-schulministerium-nrw-de.prod-drupal.nrw.de/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung

 

Informationen des Schulministeriums

Unter https://www.schulministerium.nrw/grundschule  erhalten Sie weitere Informationen zum Ausbildungsgang „Grundschule“.